Widerruf / Rücktrittsrecht

Stand: Oktober 2026

Kein Rücktrittsrecht bei individuell gefertigten Produkten

Alle Produkte von DTF Atelier werden ausschließlich nach Ihren persönlichen Vorgaben hergestellt: Gedruckt wird genau die Druckdatei, die Sie bei Ihrer Bestellung hochladen. Jeder Transferbogen ist damit ein individuelles Einzelstück, das nicht weiterverkauft werden kann.

Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, kein Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht). Das 14-tägige Rücktrittsrecht für Online-Käufe gilt daher für Bestellungen bei uns nicht.

Für Unternehmer besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht ohnehin nicht.

Keine Stornierung oder Änderung nach Bestellung

Bestellungen werden nach erfolgreicher Zahlung automatisiert und unmittelbar in die Produktion übernommen. Eine Stornierung der Bestellung sowie eine nachträgliche Änderung oder ein Austausch der Druckdatei ist daher nicht möglich.

Bitte prüfen Sie vor dem Absenden Ihrer Bestellung sorgfältig:

  • die hochgeladene Druckdatei (siehe unsere Druckdaten-Richtlinien),
  • die angegebene Stückzahl je Datei,
  • Ihre Rechnungs- und Lieferadresse.
Ihre Gewährleistungsrechte bleiben bestehen

Der Ausschluss des Rücktrittsrechts betrifft nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Weist Ihre Lieferung einen Mangel auf – etwa einen Produktionsfehler, eine Abweichung von Ihrer Druckdatei oder einen Transportschaden –, kümmern wir uns selbstverständlich darum. Bei berechtigter Reklamation drucken wir Ihre Bestellung kostenlos neu.

Wie Sie dabei vorgehen und welche Fälle einen Mangel darstellen, erfahren Sie auf unserer Seite Reklamation & Gewährleistung.

Fragen?

Wenn Sie vor Ihrer Bestellung unsicher sind, ob Ihre Datei für den Druck geeignet ist, kontaktieren Sie uns gerne vorab über unser Kontaktformular oder per E-Mail an office@dtf-atelier.at.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere § 9 und § 10